Latein wird auf folgenden Niveaustufen angeboten:
Das Kursangebot für Latein wendet sich an Studierende, deren Prüfungsordnung einen der genannten Abschlüsse in Latein erfordert; zugleich steht das Angebot allen Studierenden der TU offen
Die Onlinekurse werden als reine Onlinekurse ohne weitere Unterstützung als Selbstlernkurs angeboten, E-Mail-Unterstützung wird angeboten.
Hier finden Sie die eine Probelektion (Wenn Sie Popupblocker nutzen, muss der Server „call.tu-dresden.de“ zugelassen sein).
Das Lehrmaterial für die Präsenzkurse wird zu Semesterbeginn im Ordnerbereich auf OPAL kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis des LaSuB zur Anmeldung Ergänzungsprüfungen Altgriechisch / Latein:
Seit 1. August 2023 ist der Antrag auf Zulassung zur Ergänzungsprüfung bis spätestens 12 Wochen vor Beginn der Prüfung und ein Antrag auf Nachteilsausgleich in der Ergänzungsprüfung zugleich mit dem Antrag auf Zulassung zur Ergänzungsprüfung an die Schulaufsichtsbehörde zu richten (Nummer 2 Buchstaben b und c Anlage 4 zu § 66 SOGYA).
Für Anerkennungen von Latein-Qualifikationen unterhalb des „Latinum“ nach KMK-Bedingungen ist das Sächsische Staatsministerium für Kultus zuständig. Wenden Sie sich mit entsprechenden Nachweis an:
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Referat 45/Frau Krämer
Carolaplatz 1, 01097 Dresden
Tel: 035156469514
Email: heidi.kraemer@smk.sachsen.de
Alle Lateinkurse (Präsenzkurse) nutzen ein eigenes kursinternes Unterrichtsmaterial in Buchform, das im OPAL-Kurs im Ordnerbereich als Download hochgeladen ist.
Die Onlinekurse beinhalten unabhängig von den Präsenzkursen ein anderes, onlinekursinternes Lehrmaterial. Alle Materialien sind kostenfrei.
Die Onlinekurse können bis Ende März (WiSe) bzw. Ende September (SoSe) ohne jegliche zeitliche Einschränkung genutzt werden. Alle Informationen und das Passwort werden an Ihre studentische E-Mail-Adresse geschickt, die Sie bei der Einschreibung verwenden müssen.
Sowohl für die Präsenz- als auch für die Onlinekurse ist die Anschaffung eines lateinisch-deutschen Wörterbuchs ab B1 erforderlich. Die genehmigten Wörterbücher sind im Material der B1-Kurse aufgeführt. Sie müssen nicht zur ersten Sitzung vorliegen, die Kursleiter (gn*) werden zu Kursbeginn über die Wörterbücher informieren.
Bitte informieren Sie sich in Ihren Studien- und Prüfungsordnungen bzw. bei Ihren Studienfachberatern (gn*) zu den Lateinanforderungen. Lateinkenntnisse können je nach Fach unterschiedlich definiert werden.
Der folgende Abschnitt stellt eine allgemeine Information dar, die nicht auf jeden Studiengang zutrifft.
Kenntnisse in Latein
=gefordert in den betreffenden Bachelor- und Staatsexamensstudiengängen
Um den Abschluss Lateinkenntnisse zu erhalten, sind in der Regel zwei Semesterkurse erforderlich. Die bestandene Klausur nach Latein B1.1 (2. Lateinsemester) entspricht den in einigen Bachelorstudiengängen geforderten Kenntnissen in Latein.
Hinweis: In einzelnen Bachelorstudiengängen, z.B. im Kernbereich evangelische Theologie werden die Lateinkenntnisse schon nach Besuch eines Latein A1-Kurses (4 SWS) mit Bestehen einer 90minütigen Klausur erreicht. Bitte lesen Sie Ihre Studien- und Prüfungsordnung genau!
Ausnahme: Lehramtsstudenten (gn*) Mittelschule/Realschule/Oberschule legen die Kenntnisprüfung bei dem Landesamt für Schule und Bildung ab.
- Die von der LAPO I für Studierende von Lehramtsstudiengängen geforderte Prüfung „Kenntnisse in Latein“ (Kela) unterliegt rechtlich dem SMK und wird vom Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) durchgeführt.
- Die Prüfung ist mündlich (Dauer: 20 Minuten, Vorbereitungszeit 20 Minuten).
- In der Vorbereitungszeit ist ein Text (z.Z. Cäsar) von etwa 40 Wörtern Länge mit Hilfe eines zugelassenen Wörterbuchs sprachlich zu erschließen.
- In der Prüfung übersetzen Sie diesen Text, außerdem werden Fragen zu grammatikalischen Phänomenen (Morphologie, Lexik, Syntax), zum Grundwortschatz, zum Hintergrundwissen sowie zum geschichtlichen Umfeld gestellt.
- Bewertet wird die Prüfung mit „bestanden“ / „nicht bestanden“.
Latinumsprüfung
=gefordert als Voraussetzung eines Master- bzw. Staatsexamensstudiums in den betreffenden Fächern.
Die Latinumsprüfung wird in der Regel mit dem Besuch von 3 aufeinander aufbauenden Lateinkursen vorbereitet.
- Die von der LAPO I geforderte Ergänzungsprüfung Latein („Latinum“) unterliegt rechtlich dem SMK und wird vom Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) durchgeführt.
- Die Prüfung hat einen schriftlichen Teil und einen mündlichen.
- Im schriftlichen Prüfungsteil (Dauer: 180 Minuten) ist ein lateinischer Text von etwa 180 Wörtern Länge zu übersetzen. Bewertet wird wie im Abitur mit einer Punkteskala (15 – 0 Punkte).
Für die Zulassung zum mündlichen Prüfungsteil ist analog zum Abitur mindestens 01 Punkt im schriftlichen Prüfungsteil erforderlich. - Vor dem mündlichen Prüfungsteil (Dauer: 20 Minuten, Vorbereitungszeit mit zugelassenem Wörterbuch 30 Minuten) erhalten Sie einen lateinischen Text im Umfang von etwa 50 Wörtern. Auf dem Aufgabenblatt finden Sie nur den Text.
- Der mündliche Prüfungsteil ist zweiteilig.
- Im ersten Teil (10 Min.) wird als Nachweis des Textverständnisses eine Textparaphrase erwartet. Ein Paraphrase ist anspruchsvoller als eine Übersetzung, da deutlich werden muss, dass der Text hinsichtlich seiner Syntax, Semantik und Lexik vollständig verstanden ist. Außerdem werden Fragen gestellt, die unmittelbar mit dem Text zusammenhängen (Morphologie, Grammatik, Lexik, Syntax, Wortbildung, literarisch-historischer Hintergrund).
- Zu diesen Bereichen werden auch im zweiten Teil Fragen gestellt, diesmal aber unabhängig vom Text.
- Auch der mündliche Prüfungsteil wird nach der 15-Punkte-Skala bewertet. Das Ergebnis ist der ungewichtete Durchschnitt aus beiden Prüfungsteilen (mündlich / schriftlich). Zum Bestehen müssen mindestens 05 Punkte erreicht werden.
- Beachten Sie unter Latein B2 – Sprachausbildung TU Dresden | TUDIAS „Lehrmaterial“ die für das Latinum vorausgesetzten Basistexte hinsichtlich des historisch-kulturellen Hintergrunds.
- Auch der mündliche Prüfungsteil wird nach der 15-Punkte-Skala bewertet. Das Ergebnis ist der ungewichtete Durchschnitt aus beiden Prüfungsteilen (mündlich / schriftlich). Zum Bestehen müssen mindestens 05 Punkte erreicht werden.
Dringende Empfehlung: Verzögern bzw. unterbrechen Sie Ihre Lateinausbildung auf keinen Fall! Bei drei Lateinkursen ist nach eventuell nicht bestandenen Abschlussklausuren eine einmalige Kurswiederholung einzuplanen. Sollte zusätzlich der erste Versuch zum Ablegen der Latinumsprüfung fehlschlagen, verzögert sich der Erwerb des Latinums erheblich.
Wenn Ihre Lateinanforderung Kenntnisse in Latein (KeLa) lautet und Sie ein Lehramt studieren, müssen Sie diese (mündliche) Kenntnisprüfung beim Landesamt für Schule und Bildung ablegen. Alle anderen weisen die Lateinkenntnisse durch die bestandene Klausur nach Latein 2 nach.
Es wird ein Intensivkurs zur Vorbereitung auf die Prüfung KeLa angeboten: Termine werden noch bekanntgegeben.
Studierende, die die Kenntnisprüfung in Latein ablegen müssen (Lehramt), reichen beim Landesamt für Schule und Bildung-Standort Dresden rechtzeitig bis Anmeldeschluss dieses Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben und mit aktueller Immatrikulationsbescheinigung ein: Anmeldeformular_Kenntnisse_La_Gr_LaSuB
Studierende, die die Latinumsprüfung ablegen müssen, reichen beim Landesamt für Schule und Bildung-Standort Dresden rechtzeitig bis Anmeldeschluss dieses Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben und mit aktueller Immatrikulationsbescheinigung ein: Anmeldeformular_Ergänzungsprüfung_LAT_GRAE_LaSuB
Die Dokumente zur Anmeldung sind per E-Mail unter poststelle-d@lasub.smk.sachsen.de an das Landesamt für Schule und Bildung – Standort Dresden zu senden.
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis des LaSuB zur Anmeldung Ergänzungsprüfungen Altgriechisch / Latein:
Seit 1. August 2023 ist der Antrag auf Zulassung zur Ergänzungsprüfung bis spätestens 12 Wochen vor Beginn der Prüfung und ein Antrag auf Nachteilsausgleich in der Ergänzungsprüfung zugleich mit dem Antrag auf Zulassung zur Ergänzungsprüfung an die Schulaufsichtsbehörde zu richten (Nummer 2 Buchstaben b und c Anlage 4 zu § 66 SOGYA).
Universitäre Lateinprüfungen
- Wann finden die universitären Prüfungen statt?
- Zentral für alle Kurse am letzten Freitag der Vorlesungszeit, in der Regel am Nachmittag.
- Gibt es Nachtermine?
- Nein, es gibt am Sprachenzentrum keine Nachtermine. Der nächste Prüfungstermin liegt am Ende der Vorlesungszeit des folgenden Semesters.
- Muss ich mich für die Klausur irgendwo anmelden?
- Ja: https://tu-dresden.de/gsw/slk/lsk/sprachen-fuer-alle-studiengaenge/pruefungen-und-anerkennung-1/pruefungsanmeldung?set_language=de
- Ohne Anmeldung bekommen Sie keinen Sprachnachweis und können sich den Kurs nicht im Ergänzungsbereich anrechnen lassen.
- Bei Sprachmodulen im Kernbereich können Sie sich auch nur für dieses Modul anmelden, aber wir raten Ihnen dringend, sich außerdem bei SELMA im Bereich Sprachenzentrum anzumelden.
- Muss ich die Klausur bestanden haben, um den Kurs für das nächste Niveau besuchen zu können?
- Nein, da wir davon ausgehen, dass Sie die entsprechenden Lücken selbständig in der vorlesungsfreien Zeit nacharbeiten. Denn ansonsten ist die Teilnahme am Kurs des nächsthöheren Niveaus wenig effektiv für Sie.
- Gibt es mündliche Prüfungen?
- Nur dann, wenn die Modulbeschreibung Ihres Studiengangs dies ausdrücklich fordert. Es ist uns keine Modulbeschreibung mehr bekannt, die dies fordert.
- Wann erfahre ich die Note / Wie und wann können uns Sprachnachweise ausgestellt werden?
Latinum / Kenntnisse in Latein
- Woher weiß ich, ob ich eine dieser Prüfungen ablegen muss?
- Wenn Sie Lehramtstudiengänge studieren, ist die LAPO I maßgebend: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19496-Lehramtspruefungsordnung-I
Für alle anderen Studiengänge finden Sie die Info in der Studien-/Prüfungsordnung.
- Wie und wann muss ich mich zu diesen Prüfungen anmelden?
- Wie ist die Prüfung „Latinum“ aufgebaut?
- Wie ist die Prüfung „Kenntnisse in Latein“ aufgebaut?
- Muss ich die Kurse bis B1 bzw. B2 nachweisen können, um am Latinum / Kenntnisse in Latein teilnehmen zu können?
- Die Ergänzungsprüfung Latein („Latinum“) und die Prüfung „Kenntnisse in Latein“ liegen in der Verantwortung des SMK und werden vom „Landesamt für Schule und Bildung“ (LaSuB) durchgeführt. Sie haben also organisatorisch nichts mit der Universität zu tun.
(Abkürzungsauflösung: *gn = geschlechtsneutral)