| Neutestamentliches Griechisch B1 | |
| Qualifikationsziele | Die Studierenden besitzen sichere Kenntnisse der Basisgrammatik und können diese bei der Texterschließung aktiv anwenden und reflektieren. Sie beherrschen die Methoden der De- und Rekodierung von Originaltexten mittleren Schwierigkeitsgrades bei einem Tempo von mindestens einem Wort / Minute und können dabei Systemgrammatik und Wörterbuch als Hilfsmittel einsetzen. Die Studierenden sind in der Lage, diese Texte in ihren historisch-kulturellen Kontext einzuordnen, und verfügen über ausgewählte Kenntnisse zu einzelnen Epochen, Gattungen, Autoren der Literaturgeschichte. |
| Inhalte |
Inhalte des Sprachlernseminars sind
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| Lehr- und Lernformen | 4 SWS Sprachkurse sowie Selbststudium. Die Lehrveranstaltungen sind im angegebenen Umfang aus dem Angebotskatalog B1-Kurs Neutestamentliches Griechisch der Sprachausbildung TU Dresden zu wählen; dieser wird zu Semesterbeginn in der jeweils üblichen Weise bekannt gegeben. |
| Voraussetzungen für die Teilnahme | Es werden Sprachkenntnisse der gewählten Sprache auf dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen vorausgesetzt, wie sie im Sprachlernseminar Alte Sprachen Neutestamentliches Griechisch A2 erworben werden können. |
| Verwendbarkeit | Sprachanforderung Niveau B1 unter der Berücksichtigung der jeweiligen Studienordnung |
| Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten | Sprachprüfung dauert 90 Minuten. Die Leistungspunkte werden erworben, wenn die Prüfungsleistung(en) bestanden ist / sind. |
| Leistungspunkte und Noten | Benoteter Sprachnachweis bei bestandener Sprachprüfung. Bei Anrechnung als Sprachlernseminar werden 5 Leistungspunkte erworben, sofern die Fachstudienordnungen nichts anderes vorgeben. Die Modulnote entspricht der Note der Prüfungsleistung. |
| Häufigkeit des Sprachlernseminars | Das Sprachlernseminar wird im Wintersemester angeboten. |
| Arbeitsaufwand | Der Arbeitsaufwand beträgt insgesamt 150 Stunden. Davon entfallen 60 Stunden auf die Präsenz und 90 Stunden auf das Selbststudium inklusive der Prüfungsvorbereitung und des Erbringens der Prüfungsleistung. |
Sofern Ihr angestrebter Studienabschluß das Lehramt an Gymnasien oder Berufsschulen ist, fordert das SMK von Ihnen z. Z. das Ablegen der Prüfung „Kenntnisse in Altgriechisch“. Die Prüfung wird vom Landesamt für Schule und Bildung, Standort Dresden, durchgeführt.
Diese Prüfung ist mündlich. Verlangt wird die Übersetzung eines griechischen Textes aus dem Kanon der Neuen Testaments im Umfang von etwa 40 Wörtern bei einer Vorbereitungszeit von 20 Minuten. Zusätzlich werden Fragen zum Text und zum literarisch-historischen Umfeld des NT und frühchristlicher Literatur gestellt. Die Prüfungsdauer beträgt 20 Minuten. Während der Vorbereitungszeit ist die Benutzung eines der oben genannten Wörterbücher gestattet. Vorausgesetzt wird die Teilnahme an den Kursen AGR-NT-1 und AGR-NT-2.
Das dazu erforderlich Anmeldeformular finden Sie auf der Übersichtsseite von Altgriechisch.
Rechtsgrundlage: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über allgemeinbildende Gymnasien und die Abiturprüfung im Freistaat Sachsen (Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung – SOGYA) vom 27. Juni 2012 (SächsGVBI. S.348), rechtsbereinigt mit Stand vom 1. August 2014 Anlage 4 Nr.3; https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/12517-Schulordnung-Gymnasien-Abiturpruefung#anl4)

