| Fremdsprache B1.2 | |
| Qualifikationsziele | Die Studierenden besitzen in einer zu wählenden Fremdsprache fortgeschrittene produktive und rezeptive Kompetenzen. Die Studierenden verfügen über ausreichende sprachliche Kompetenzen, um ein Auslandspraktikum zu absolvieren oder an Lehrveranstaltungen an einer ausländischen Universität in der Landessprache teilzunehmen. Sie können die Hauptpunkte von Hörtexten über Themen aus dem Alltags-, Berufsleben und universitären Umfeld verstehen, wenn in Standardsprache oder einer vertrauten Varietät gesprochen wird, Sachtexte über abstrakte und konkrete Inhalte, die mit eigenen Interessen und Fachgebieten in Verbindung stehen, weitgehend verstehen, sich detailliert und zusammenhängend zu vergangenen, gegenwärtigen und zukünftigen Themen ihrer eigenen Interessensgebiete mündlich und schriftlich äußern, offizielle Schriftstücke verfassen. |
| Inhalte | Inhalte des Sprachlernseminars in einer Fremdsprache nach Wahl der bzw. des Studierenden sind Texte und Hörtexte zu Alltags- und Berufssituationen, insbesondere im universitären Umfeld, mündliche Textproduktion sowie Interaktion zu dieser Thematik, Verfassen von längerem Texten zu Themen im eigenen universitären Umfeld sowie Erarbeitung grammatischer Strukturen und eines erweiterten Wortschatzes. Es sind die Sprachen Arabisch, Deutsch als Fremdsprache, Englisch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch, Russisch, Schwedisch und Spanisch wählbar. |
| Lehr- und Lernformen | 4 SWS Sprachkurse sowie Selbststudium. Die Lehrveranstaltungen sind im angegebenen Umfang aus dem Angebotskatalog der B1.2-Kurse der Sprachausbildung TU Dresden zu wählen; dieser wird zu Semesterbeginn in der jeweils üblichen Weise bekannt gegeben. |
| Voraussetzungen für die Teilnahme | Es werden Sprachkenntnisse der gewählten Sprache auf dem Niveau B1.1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen vorausgesetzt, wie sie im Sprachlernseminar Fremdsprache B1.1 erworben werden können. |
| Verwendbarkeit | Das Sprachlernseminar kann als Modul in der Studienordnung des jeweiligen Studiengangs angerechnet werden und ist Voraussetzung für Niveau B2.1. |
| Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten | Sprachprüfung dauert 90 Minuten, bzw. 105 Minuten, sofern die Studien- oder Modulordnung eine mündliche Prüfung vorsieht. Die Leistungspunkte werden erworben, wenn die Prüfungsleistung(en) bestanden ist / sind. |
| Leistungspunkte und Noten | Benoteter Sprachnachweis bei bestandener Sprachprüfung. Bei Anrechnung als Sprachlernseminar werden 5 Leistungspunkte erworben, sofern die Fachstudienordnungen nichts anderes vorgeben. Die Modulnote entspricht der Note der Prüfungsleistung. |
| Häufigkeit des Sprachlernseminars | Das Sprachlernseminar wird jedes Semester angeboten. |
| Arbeitsaufwand | Der Arbeitsaufwand beträgt insgesamt 150 Stunden. Davon entfallen 60 Stunden auf die Präsenz und 90 Stunden auf das Selbststudium inklusive der Prüfungsvorbereitung und des Erbringens der Prüfungsleistung. |
| Dauer des Sprachlernseminars | Das Sprachlernseminar umfasst ein Semester. |

