| Fremdsprache B1.2 – Mündliche Kommunikation | |
| Qualifikationsziele | Die Studierenden besitzen in einer zu wählenden Fremdsprache die Fähigkeit zur allgemeinen mündlichen Kommunikation. Die Studierenden können: unkomplizierte mündliche Sachinformationen über gewöhnliche alltags- und studienbezogene Themen verstehen, relativ flüssig eine unkomplizierte, aber zusammenhängende Beschreibung zu alltags- und studienbezogenen Themen geben, Details aus den eigenen Interessensgebieten mit begrenztem Wortschatz erläutern |
| Inhalte | Inhalte des Sprachlernseminars in einer Fremdsprache nach Wahl der bzw. des Studierenden sind: einfache Darstellungen von Sachverhalten in Sprechdenk-Situationen sowie in Präsentationen, Üben einfacher Kommunikation mit Geschäftspartnern und Kolleg:innen einfache Vorträge und Diskussionen, Üben der Fähigkeit zur Problemdarstellung und Materialverarbeitung, Interpretationen detaillierter Informationen von Diagrammen Erarbeitung von Kenntnissen und Fähigkeiten, z. B. Einsatz von Stimme und Körpersprache, Argumentationsübungen, Vermittlungstechniken etc. Es sind die Sprachen Deutsch als Fremdsprache, Französisch, Italienisch, Portugiesisch, Russisch, Schwedisch und Spanisch wählbar. |
| Lehr- und Lernformen | 4 SWS Sprachkurse sowie Selbststudium. Die Lehrveranstaltungen sind im angegebenen Umfang aus dem Angebotskatalog der B1.2-Kurse der Sprachausbildung TU Dresden zu wählen; dieser wird zu Semesterbeginn in der jeweils üblichen Weise bekannt gegeben. |
| Voraussetzungen für die Teilnahme | Es werden Sprachkenntnisse der gewählten Sprache auf dem Niveau B1.1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen vorausgesetzt, wie sie im Sprachlernseminar Fremdsprache B1.1 erworben werden können. |
| Verwendbarkeit | Das Sprachlernseminar kann als Modul in der Studienordnung des jeweiligen Studiengangs angerechnet werden und ist Voraussetzung für Niveau B2.1. |
| Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten | Sprachprüfung dauert 90 Minuten, bzw. 105 Minuten, sofern die Studien- oder Modulordnung eine mündliche Prüfung vorsieht. Die Leistungspunkte werden erworben, wenn die Prüfungsleistung(en) bestanden ist / sind. |
| Leistungspunkte und Noten | Benoteter Sprachnachweis bei bestandener Sprachprüfung. Bei Anrechnung als Sprachlernseminar werden 5 Leistungspunkte erworben, sofern die Fachstudienordnungen nichts anderes vorgeben. Die Modulnote entspricht der Note der Prüfungsleistung. |
| Häufigkeit des Sprachlernseminars | Das Sprachlernseminar wird jedes Semester angeboten. |
| Arbeitsaufwand | Der Arbeitsaufwand beträgt insgesamt 150 Stunden. Davon entfallen 60 Stunden auf die Präsenz und 90 Stunden auf das Selbststudium inklusive der Prüfungsvorbereitung und des Erbringens der Prüfungsleistung. |
| Dauer des Sprachlernseminars | Das Sprachlernseminar umfasst ein Semester. |
