FAQ - Häufige Fragen
-
Wer kann an den Sprachkursen teilnehmen?
Die Sprachkurse sind für Studierende und Mitarbeitende der TU Dresden vorgesehen. Studierende externer Hochschulen (HTW, HfbK, EHS) informieren sich bitte bei Ihrer Hochschule über mögliche Kooperationen.
-
Gibt es Online- oder Hybridkurse?
Die meisten Sprachkurse werden in Präsenz auf dem Campus angeboten. Es gibt allerdings auch Onlinekurse – diese Information finden Sie in den jeweiligen Kursen in OPAL.
-
Wie finde ich heraus, welche Sprachkurse ich für mein Studium anrechnen lassen kann?
Die Regelungen zur Anrechnung finden Sie in Ihrer Studienordnung. Grundsätzlich werden Sprachkurse im Umfang von 4 SWS bei bestandener Prüfung mit 5 ECTS angerechnet.
-
Gibt es eine Anwesenheitspflicht?
Nein. Da die Nachfrage nach Sprachkursen allerdings oft sehr hoch ist, werden Plätze bei unentschuldigtem Fehlen in den ersten beiden Unterrichtsstunden gegebenenfalls an Personen auf der Warteliste weitergegeben.
Für UNIcert®-akkreditierte Kurse gilt: Zum Erwerb des Zertifikats ist eine Anwesenheit von mindestens 75 % erforderlich. -
Ich habe bereits Sprachkenntnisse – welches Kursniveau soll ich wählen?
Wenn Sie bereits Vorkenntnisse in einer Sprache haben, benötigen wir zur Einstufung einen passenden Sprachnachweis (z. B. Teilnahmeschein aus früherem Semester, Zertifikat) oder einen Einstufungstest: https://www.sprachausbildung.tu-dresden.de/de/einstufungstests.html
So stellen wir sicher, dass Sie den für Ihre Vorkenntnisse geeigneten Kurs besuchen und einen optimalen Lernfortschritt erzielen.
Vorhandene Nachweise werden in der ersten Unterrichtsstunde durch die Lehrkraft überprüft. -
Warum kann ich mich nicht einschreiben? / Warum sehe ich die Kurse nicht?
Bitte nutzen Sie zur Einschreibung immer Ihren ZIH-Zugang.
Außerdem ist pro Sprache und Semester grundsätzlich nur die Einschreibung in eine Niveaustufe gestattet. Daher können einzelne Kurse aufgrund von Zugangsbeschränkungen eventuell nicht sichtbar oder nicht verfügbar sein. Sollten Sie den Kurs wechseln wollen, tragen Sie sich bitte vorher aus dem aktuellen Kurs aus. -
Darf ich teilnehmen, wenn ich auf der Warteliste stehe?
Nein. Sollten Plätze frei werden, rücken Sie automatisch nach und erhalten eine Benachrichtigung per E-Mail.
-
Ist die Prüfung verpflichtend?
Sollten Sie sich den Sprachkurs für Ihr Studium anrechnen lassen wollen oder Sie den Sprachnachweis benötigen, ist eine Prüfung notwendig. Bei den meisten Kursen ist das eine schriftliche Klausur. Laut einiger Studienordnungen ist für die Anrechnung zusätzlich eine mündliche Prüfung erforderlich. Bitte informieren Sie sich dazu in Ihren Studiendokumenten.
Bei manchen Kursformaten besteht die Prüfungsleistung aus einem Referat (z.B. EBW2) oder einer Hausarbeit (z.B. Academic Writing). Die Informationen finden Sie in OPAL. -
Wie melde ich mich zur Prüfung an?
Bitte melden Sie sich während des Anmeldezeitraumes in Selma zur Prüfung K3010 an. Das ist zwingend notwendig, ansonsten kann keine Note eingetragen und kein Sprachnachweis ausgestellt werden. Für eine Anrechnung kann zusätzlich eine Anmeldung in das entsprechende Modul erforderlich sein.
Sie erhalten rechtzeitig eine Erinnerungsmail mit Anleitung zur Anmeldung von uns.
Sollten Sie eine mündliche Prüfung benötigen, erfolgt die Anmeldung während des Anmeldezeitraumes in OPAL. -
Wie erhalte ich einen Sprachnachweis?
Bei bestandener Prüfungsleistung und korrekter Anmeldung in Selma wird automatisch ein Sprachnachweis ausgestellt und in der Dokumentenmappe in Selma hinterlegt. Für eine Anrechnung kann eine Signatur erforderlich sein. Senden Sie dafür den Sprachnachweis gern an sprachen.zentrum@tu-dresden.de.
-
Wie viele Credits bekomme ich für Sprachkurse?
Grundsätzlich erhalten Sie für einen Sprachkurs im Umfang von 4 SWS 5 ECTS. Bitte informieren Sie sich in Ihrer Studienordnung über die genauen Anforderungen zur Anrechnung.